1.Ausnahmen
Von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen
haben nur Gültigkeit, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend, unter Vorbehalt insbesondere
eines Zwischenverkaufs. Einen Rücktritt von geäusserten Preiszusagen
behalten wir uns vor wenn sich unsere Einkaufspreise nach Vertragsabschluss
und vor unseren Lieferungen erhöhen.
3.Versand
und Lieferung
Der Versand erfolgt in jedem Fall auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Die Wahl des Transportmittels geschieht durch uns. Der Käufer ist
verpflichtet, erhaltene Sendungen sofort auf Beschädigungen zu untersuchen
und gegebenenfalls diese sofort beim zuständigen Transporteur anzuzeigen.
Zur Regelung der Schadensabwicklung ist vor der Einleitung weiterer Schritte
(z.B. Rücksendung der beschädigten Sache etc.) in jedem Fall
Rücksprache mit dem Verkäufer zu halten.
Beschleunigter Versand sowie Versicherung erfolgen nur auf Ausdrückliche
Anordnung des Käufers. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu
Lasten des Bestellers. Im Falle der Versicherung einer Sendung handeln
wir nur als Vermittler.
Teillieferungen sind zulässig. Jede Teillieferung gilt als selbständiges
Geschäft.
5. Zahlung
Bei Versandgeschäften oder sonstigen Rechnungen sind diese sofort
ohne Abzug zahlbar. Schecks gelten erst mit der Einlösung als Zahlung.
6.Austauschlieferungen
Voraussetzung für die Lieferung von Austauschteilen ist die vorherige
oder gleichzeitige Anlieferung gleichartiger und reparaturfähiger
Altteile.
Als reparaturfähig werden Altteile angesehen, wenn sie keine aussergewöhnlichen
Verschleiss- oder Rosterscheinungen aufweisen, in den Hauptbestandteilen
frei von Riss- und Bruchschäden sind, sowie komplett und zerlegt
angeliefert werden. Im Falle eines Vorabtausches wird für noch nicht
erhaltene Altteile ein Pfand nach jeweils gültiger Pfandliste erhoben.
Altteile müssen in diesem Fall spätestens nach drei Wochen frei
eingesandt werden. Stellen sich nach Überprüfen des Altteils
übermäßige Schäden heraus, wird das Pfand teilweise
oder ganz einbehalten.
7. Rücknahme
Ware, die ordnungsgemäß bestellt und geliefert wurde, wird
nicht zurückgenommen. Lagerung, Transport und sonstige Kosteninfolge
eventueller Rücknahme des Liefergegenstandes gehen zu Lasten des
Käufers. Sofern ausnahmsweise für Rücknahme einwandfrei
gelieferter Ware eine Gutschrift erteil wird, werden 10% des Warenwertes
für Lager und Buchungskosten berechnet. Außerdem ist in diesem
Fall nur die Verrechnung der Gutschrift mit neu bestellter Ware möglich.
Der Käufer ist verpflichtet den Kaufgegenstand sofort, spätestens
aber innerhalb einer Woche nach Abschluss des Kaufvertrages anzunehmen.
Für Teile, die wir für den Käufer eigens bei Dritten bestellen,
gilt diese Frist ab dem Eintreffen des Kaufgegenstandes bei uns. Bleibt
der Käufer mit der Abnahme der Ware oder mit der Erfüllung seiner
Zahlungsverpflichtungen länger als zwei Wochen länger als weitere
zwei Wochen im Rückstand, so ist der Verkäufer nach Setzung
einer Nachfrist von einer Woche berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Nichtabnahme
werden mindestens 25% des Verkaufspreises ohne Nachweis für Unkosten
berechnet. Dieser Betrag ist höher anzusetzen wenn der Verkäufer
einen höheren Schaden nachweist. Geleistete Anzahlungen verfallen
in entsprechender Höhe.
8. Eigentumsvorbehalt
Die
gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum. Im
Falle eines zulässigen Weiterverkaufs der Ware durch den Käufer
im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gelten die demselben
hieraus zustehenden Forderungen ohne weiteres als an uns abgetreten. Bei
Zahlungsverzug oder Pfändung der Ware von dritter Stelle sind wir
zur Rücknahme der Ware zwecks Sicherstellung berechtigt, ohne dass
dadurch der grundlegende Vertrag hinfällig wird. Die Kosten einer
etwaigen erforderlichen Freigabeklage gehen zu Lasten des Käufers/Schuldners.
9.
Gewährleistung
Beanstandungen müssen spätestens innerhalb von 8 Tagen nach
Empfang der Ware bei uns eingehen. Der Besteller muss uns Gelegenheit
geben, uns von der Berechtigung der Beanstandung durch eine Besichtigung
in unserer Betriebstätte zu überzeugen. Etwaige Rücksendungen
haben frei zu erfolgen. Durch unberechtigte Mängelrügen entstandene
Kosten trägt der Besteller. Gewährleistungsansprüche sind
nach unserer Wahl auf Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung
beschränkt.
Schlägt im Gewährleistungsfall die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung
zweimal fehl, so bleibt der Käufer berechtigt, Wandlung oder Minderung
zu verlangen. Der Ersatz weiteren, insbesondere die Geltendmachung eines
nur mittelbaren Schadens, ist ausgeschlossen.
Gebrauchtteile werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.
Angaben über Eigenschaften des Kaufgegenstandes gelten lediglich
annähernd und erfolgen nach unseren besten Wissen, jedoch ohne Gewähr.
Zusagen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit die Schriftform.
10. Teilunwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung berührt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch
eine solche zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten
kommt.
11. Erfüllungsort
und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Spöck/Baden
Gerichtsstand ist Bruchsal
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
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