Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.Ausnahmen
Von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend, unter Vorbehalt insbesondere eines Zwischenverkaufs. Einen Rücktritt von geäusserten Preiszusagen behalten wir uns vor wenn sich unsere Einkaufspreise nach Vertragsabschluss und vor unseren Lieferungen erhöhen.

3.Versand und Lieferung
Der Versand erfolgt in jedem Fall auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Wahl des Transportmittels geschieht durch uns. Der Käufer ist verpflichtet, erhaltene Sendungen sofort auf Beschädigungen zu untersuchen und gegebenenfalls diese sofort beim zuständigen Transporteur anzuzeigen. Zur Regelung der Schadensabwicklung ist vor der Einleitung weiterer Schritte (z.B. Rücksendung der beschädigten Sache etc.) in jedem Fall Rücksprache mit dem Verkäufer zu halten.
Beschleunigter Versand sowie Versicherung erfolgen nur auf Ausdrückliche Anordnung des Käufers. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Im Falle der Versicherung einer Sendung handeln wir nur als Vermittler.
Teillieferungen sind zulässig. Jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft.

5. Zahlung
Bei Versandgeschäften oder sonstigen Rechnungen sind diese sofort ohne Abzug zahlbar. Schecks gelten erst mit der Einlösung als Zahlung.

6.Austauschlieferungen
Voraussetzung für die Lieferung von Austauschteilen ist die vorherige oder gleichzeitige Anlieferung gleichartiger und reparaturfähiger Altteile.
Als reparaturfähig werden Altteile angesehen, wenn sie keine aussergewöhnlichen Verschleiss- oder Rosterscheinungen aufweisen, in den Hauptbestandteilen frei von Riss- und Bruchschäden sind, sowie komplett und zerlegt angeliefert werden. Im Falle eines Vorabtausches wird für noch nicht erhaltene Altteile ein Pfand nach jeweils gültiger Pfandliste erhoben. Altteile müssen in diesem Fall spätestens nach drei Wochen frei eingesandt werden. Stellen sich nach Überprüfen des Altteils übermäßige Schäden heraus, wird das Pfand teilweise oder ganz einbehalten.

7. Rücknahme
Ware, die ordnungsgemäß bestellt und geliefert wurde, wird nicht zurückgenommen. Lagerung, Transport und sonstige Kosteninfolge eventueller Rücknahme des Liefergegenstandes gehen zu Lasten des Käufers. Sofern ausnahmsweise für Rücknahme einwandfrei gelieferter Ware eine Gutschrift erteil wird, werden 10% des Warenwertes für Lager und Buchungskosten berechnet. Außerdem ist in diesem Fall nur die Verrechnung der Gutschrift mit neu bestellter Ware möglich.
Der Käufer ist verpflichtet den Kaufgegenstand sofort, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Abschluss des Kaufvertrages anzunehmen. Für Teile, die wir für den Käufer eigens bei Dritten bestellen, gilt diese Frist ab dem Eintreffen des Kaufgegenstandes bei uns. Bleibt der Käufer mit der Abnahme der Ware oder mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen länger als zwei Wochen länger als weitere zwei Wochen im Rückstand, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von einer Woche berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Nichtabnahme werden mindestens 25% des Verkaufspreises ohne Nachweis für Unkosten berechnet. Dieser Betrag ist höher anzusetzen wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist. Geleistete Anzahlungen verfallen in entsprechender Höhe.

8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum. Im Falle eines zulässigen Weiterverkaufs der Ware durch den Käufer im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gelten die demselben hieraus zustehenden Forderungen ohne weiteres als an uns abgetreten. Bei Zahlungsverzug oder Pfändung der Ware von dritter Stelle sind wir zur Rücknahme der Ware zwecks Sicherstellung berechtigt, ohne dass dadurch der grundlegende Vertrag hinfällig wird. Die Kosten einer etwaigen erforderlichen Freigabeklage gehen zu Lasten des Käufers/Schuldners.

9. Gewährleistung
Beanstandungen müssen spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware bei uns eingehen. Der Besteller muss uns Gelegenheit geben, uns von der Berechtigung der Beanstandung durch eine Besichtigung in unserer Betriebstätte zu überzeugen. Etwaige Rücksendungen haben frei zu erfolgen. Durch unberechtigte Mängelrügen entstandene Kosten trägt der Besteller. Gewährleistungsansprüche sind nach unserer Wahl auf Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt.
Schlägt im Gewährleistungsfall die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung zweimal fehl, so bleibt der Käufer berechtigt, Wandlung oder Minderung zu verlangen. Der Ersatz weiteren, insbesondere die Geltendmachung eines nur mittelbaren Schadens, ist ausgeschlossen.
Gebrauchtteile werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Angaben über Eigenschaften des Kaufgegenstandes gelten lediglich annähernd und erfolgen nach unseren besten Wissen, jedoch ohne Gewähr. Zusagen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit die Schriftform.

10. Teilunwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Spöck/Baden
Gerichtsstand ist Bruchsal
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland